Versicherungsschutz ist beim Auto-Kauf oder -Verkauf ein wichtiges Thema. Vor allem, weil Sie beim Auto-Kauf eine Versicherung fürs Auto abschließen müssen. Aber auch, weil Sie bei beim Auto-Kauf und -Verkauf einige gesetzliche Regelungen zum Thema Auto-Versicherung beachten sollten.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Auto-Versicherung bei Verkauf und Kauf.
Bei der Auto Probefahrt: Was ist mit der Versicherung fürs Auto?
Bei Kauf eines Gebrauchtwagens
Bei Verkauf eines Gebrauchtwagens
Bei der Zulassung
Auf der Website der Zurich Connect finden Sie weitere Informationen zur Auto-Versicherung. Da ist alles drin, was Autofahrer brauchen
Versicherungsschutz: Ist das Auto während einer Probefahrt versichert?
Ob und wie ein Fahrzeug bei einer Auto Probefahrt versichert ist, hängt davon ab, ob Sie das Auto eines Händlers oder eines Privatanbieters Probe fahren.
Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie auf keinen Fall mit einem nicht versicherten Auto öffentliche Straßen befahren, denn zumindest eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.
Ausführliche Informationen zum Thema Auto Probefahren.
Versicherung fürs Auto wechseln: Kann bei Kauf eines Fahrzeugs auch eine neue Versicherung fürs Auto abgeschlossen werden?
Nach einem Auto-Kauf, egal ob neu oder gebraucht, muss das Auto zumindest haftpflichtversichert werden. Sie können die bestehende Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen oder eine neue abschließen. Bei der Wahl Ihrer Versicherung fürs Auto sollten Sie nicht nur Beiträge, sondern auch die Leistungen vergleichen. Zurich Connect bietet Ihnen preisgünstigen Versicherungsschutz, beitragsfreie Leistungs-Extras über dem Marktstandard, Servicegarantien im Schadenfall für Kaskoversicherte sowie kompetenten Kundenservice am Telefon und im Internet.
Vorläufiger Versicherungsschutz: Was bedeutet das?
Sie brauchen eine Deckungskarte, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen oder ummelden. Mit dieser bestätigt der Versicherer den vorläufigen Haftpflichtschutz für Ihr Auto. Der vorläufige Versicherungsschutz endet mit der rechtzeitigen Einlösung (Bezahlung) Ihres Versicherungsscheins und wird dann in einen endgültigen Versicherungsschutz umgewandelt. Wird der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt, verliert der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend seine Gültigkeit.
Beachten Sie
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Welches sind die Leistungen und worin unterscheiden sie sich?
Zweitwagen: Wird Ihr Zweitwagen günstiger eingestuft?
Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden. Generell ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern. Allerdings ist dies meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
1. Ihr Erstfahrzeug ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder 1
eingestuft?
Dann stufen einige Versicherer Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
2. Ihr Erstfahrzeug ist bei dem gleichen Versicherer versichert und in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft?
Dann stufen einige Versicherer Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Auto-Verkauf: Bis wann muss die Auto-Versicherung darüber informiert werden?
Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben, sollten Sie umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihre Auto-Versicherung darüber informieren. Am besten halten Sie bereits im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug schnellstmöglich durch den Käufer ab- bzw. umgemeldet werden muss, denn die Kfz-Versicherung wird erst zum amtlichen Ab- bzw. Ummelde-Termin abgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass der Beitrag bis zur Vertragsbeendigung bezahlt werden muss.
Anmeldung: Was braucht man bei der Zulassungsstelle?
Wenn Sie Ihr Auto anmelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ausführliche Informationen zum Thema Autos anmelden.
Deckungskarte: Wozu benötigt man eine Deckungskarte und wie bekommt man sie?
Mit der Deckungskarte inklusive VB-Nummer bestätigt Ihre Auto-Versicherung, dass der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug übernommen wird (siehe auch: vorläufiger Versicherungsschutz).
Jeder Autofahrer braucht eine Deckungskarte
Die Deckungskarten inklusive VB-Nummer müssen der Zulassungsstelle ausgefüllt vorgelegt werden. Grundsätzlich erhalten Sie die Deckungskarte von Ihrer Auto-Versicherung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zurich Connect online versichern, bekommen Sie schnell eine Versicherungsbestätigung, denn bei einem Online-Abschluss können Sie Ihre Deckungskarte inklusive VB-Nummer
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